Stellungnahme zur Gemeindevertreter Sitzung vom 3.1.2024

Die Gemeindevertretersitzung am 03.01.2024 behandelte verschiedene Punkte, beginnend mit der Sitzungseröffnung und der Feststellung der Beschlussfähigkeit. Die Tagesordnung wurde genehmigt, und es erfolgte die Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der letzten Sitzung.

Die Einwohnerfragestunde wurde abgehalten, gefolgt von der Diskussion zur Änderung der Entschädigungssatzung. Die bisherige Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern wurde durch eine Neufassung ersetzt, die am 31. Mai 2023 in Kraft trat. Diese Neufassung bringt hauptsächlich redaktionelle Anpassungen sowie zwei Änderungen mit sich.

Die erste Änderung betrifft das Kilometergeld für Ehrenamtler, das nun nach § 84 Landesbeamtengesetz festgelegt ist, wodurch ein einheitlicher Standard für Ehrenamtler und Beamte/Tarifbeschäftigte gilt. Die zweite Änderung ermöglicht Sitzungsgeldzahlungen für Gemeindevertreter und „bürgerliche“ Ausschussmitglieder, auch für die Teilnahme an Fraktionssitzungen.

Die Neufassung wurde erstmals am 18.12.2023 beraten und auf die nächste Sitzung vertagt. Der vorliegende Entwurf der Neufassung wurde in der aktuellen Sitzung erörtert und mit den vorgeschlagenen Anpassungen angenommen.

Die Beschlussvorschläge sehen vor, die Neufassung der Entschädigungssatzung zu erlassen, wobei die detaillierten Regelungen für Mitglieder der Gemeindevertretung, Bürgermeister, Ausschussvorsitzende, Fraktionsvorsitzende und weitere Ehrenamtliche festgelegt wurden. Es wurde empfohlen, die Satzungen entsprechend anzupassen, insbesondere die Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe festzulegen.

Die beschlossene Neufassung der Entschädigungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft, wobei die bisherige Satzung außer Kraft gesetzt wird.